Allgemeines Für alle Lieferungen des Lieferanten sind nachstehende Bedingungen gültig, die durch die Auftragserteilung als anerkannt gelten. Abweichungen sind nur rechtswirksam, wenn sie vom Lieferanten schriftlich bestätigt werden. Der Besteller hat den Lieferanten auf die gesetzlichen und anderen Vorschriften bzw. Richtlinien, Normen u.a. aufmerksam zu machen, die bei Erfüllung des Vertrages zu beachten sind.
Auftragsbestätigung, Bestellungsänderung, Annullierung, Eigentumsvorbehalt Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die Auftragsbestätigung des Lieferanten massgebend. Sofern innerhalb von 8 Tagen kein Bescheid erfolgt, sind die aufgeführten Spezifikationen verbindlich. Materialien oder ev. Zusätzliche Dienstleistungen, die darin nicht enthalten sind, werden separat berechnet. Bestellungsänderungen und Annullierungen setzen das schriftliche Einverständnis des Lieferanten voraus. Kosten, die daraus entstehen, sind vom Besteller zu tragen. Der Lieferant behält sich das Eigentum an seiner Lieferung bis zu ihrer vollständigen Bezahlung vor. Der Besteller ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutz des Eigentums des Lieferanten erforderlich sind, mitzuwirken.
Preise / Zahlungsbedingungen Die in den Unterlagen des Lieferanten aufgeführten Preise können ohne Voranzeige geändert werden. Im Übrigen gelten die Bedingungen des Angebotes. Im Falles eines Preisaufschlages bleiben für fest erteilte und spezifizierte Aufträge die bestätigten Preise maximal 3 Monate über das Datum des Aufschlages hinaus gültig. Die bestätigten Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn nach Abgang der Lieferung ab Werk irgendwelche Verzögerungen eintreten. Es ist unzulässig, Zahlungen wegen Beanstandungen, noch nicht erteilten Gutschriften oder vom Lieferant nicht anerkannten Gegenforderungen zu kürzen oder zurückzuhalten. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn unwesentliche Teile fehlen, aber dadurch der Gebrauch der Lieferung nicht verunmöglicht wird oder wenn an der Lieferung Nacharbeiten notwendig sind.
Abbildungen, Masse, Gewichte und Ausführung Abbildungen, Masse und Gewichte sind unverbindlich. Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten. Materialien können durch andere gleichwertige ersetzt werden. In besonderen Fällen sind verbindliche Mass-Skizzen zu verlangen. Zeichnungen und andere Unterlagen bleiben Eigentum des Lieferanten, welcher sich die Urheberrechte vorbehält. Der Besteller hat den Lieferanten über die funktionstechnischen Bedingungen des Anlagesystems zu unterrichten, sofern sie von den allgemeinen Empfehlungen des Lieferanten abweichen.
Lieferzeit Der Liefertermin wird nach bester Voraussicht angegeben und eingehalten. Lieferverzögerungen hervorgerufen durch höhere Gewalt, Streiks und Lieferverzögerungen beim Unterlieferanten können dem Lieferanten nicht angelastet werden. Der zugesagte Liefertermin setzt die Erfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen voraus. Entschädigungsansprüche oder Auftragsannulierungen wegen verspäteter Lieferungen können nicht angenommen werden. Als Liefertag gilt der Verladetag.
Versand Der Lieferant ist in der Wahl des Transportmittels frei. Bahnlieferungen erfolgen franko Schweizer Talbahnstation, Camionsendungen franko Baustelle ohne Ablad. Wenn diese für Lastwagen nicht zugänglich ist, hat der Besteller rechtzeitig den Anlieferungsort zu bestimmen. Mehrkosten des Transports hat der Besteller zu tragen, wenn sie durch seine Sonderwünsche (Express, spezielle Ankunftszeiten usw.) verursacht werden. Für Kleinlieferungen von Zubehör- und Ersatzteilen wird ein angemessener Kleinmengenzuschlag erhoben. Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferung ab Werk auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn die Lieferung franko oder einschliesslich Montage erfolgt oder wenn der Transport durch den Lieferant organisiert wird. Beanstandungen wegen Transportschäden müssen sofort bei Bahn, Post oder beim Spediteur angebracht werden. Der Ablad ist Sache des Bestellers.
Prüfung und Abnahme der Lieferung Der Besteller ist verpflichtet, die Waren nach Empfang sofort zu prüfen. Wenn sie nicht dem Lieferschein entsprechen odersichtbare Mängel aufweisen, muss dies der Kunde innerhalb von 8 Tagen nach empfang schriftlich geltend machen. Spätere Beanstandungen werden nicht anerkannt. Nicht ohne weiteres feststellbare Mängel hat der Kunde zu beanstanden, sobald sie erkannt werden, spätestens jedoch vor Ablauf der Garantiefrist. Beanstandungen heben die Zahlungsfrist nicht auf.
Allgemeine Lieferbedingungen
Garantie Die Garantie dauert 12 Monate ab Kaufdatum. Sie erstreckt sich auf die mängelfreie Beschaffenheit der gelieferten Produkte. Die zu garantierenden technischen Daten sind speziell festzulegen. Alle anderen Daten sind als Richtwerte zu verstehen. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, verursacht durch höhere Gewalt, Anlagekonzepte und Ausführungen, die nicht dem jeweils massgeblichen Stand der Technik entsprechen (z.B. Einsatz von ungeeigneten Wärmeträgern), ferner Nichtbeachtung der technischen Richtlinien des Lieferanten über Projektierung. Montage, Betrieb und Wartung sowie unsachgemässe Arbeit anderer. Ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen sind Teile und Betriebsstoffe, die einem natürlichen Verschleiss unterliegen (Dichtungen, elektrische Teile, Kältemittel, Chemikalien usw.). Ebenfalls ausgeschlossen sind Korrosionsschäden (insbesondere wenn Wasseraufbereitungs-Anlagen, Entkalker usw. angeschlossen oder ungeeignete Frostschutzmittel beigegeben sind). Der Lieferant erfüllt seine Garantieverpflichtungen, indem er nach eigener Wahl defekte Teile kostenlos repariert oder Ersatzteile frei ab Werk zur Verfügung stellt. Zusätzlich werden vom Lieferanten keine weiteren Verpflichtungen übernommen, insbesondere nicht für Auswechslungskosten, Schadenersatz, Kosten für Feststellung von Schadenursachen, Expertisen, Folgeschäden (Betriebsunterbrechung, Wasser- und Umweltschäden usw.). Diese Garantieverpflichtungen sind nur gültig, wenn der Lieferant über einen eingetroffenen Schaden rechtzeitig informiert wird. Die Garantie erlischt, wenn der Besteller oder Dritte ohne die schriftliche Zustimmung des Lieferanten Änderungen oder Reparaturen an der Lieferung vornimmt.
Gerichtsstand Der Gerichtsstand ist ausschliesslich Meggen/LU